| Spezialisiertes Verzeichnis - Neue Einträge |
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Auto und Verkehr
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pkw.de Affiliate-Partnerprogramm
pkw.de gehört zu den Top-3-Autobörsen in Deutschland für Gebraucht-, Jahres- und Neuwagen. Dabei bietet der pkw.de Angebotsgenerator dem Nutzer die einzigartige Möglichkeit, sein Wunschauto über pkw.de suchen zu lassen.
Der Nutzer legt einmalig seine Kriterien für sein Wunschfahrzeug fest und erhält über den Angebotsgenerator unverbindlich und kostenlos konkrete Angebote von Autohändlern.
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CMS und Programmierung
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meine-IT - Experten für Ihr IT-Projekt finden
meine-IT ist eine Vermittlungsplattform für anspruchsvolle IT-Projekte im B2B Bereich. Kunden finden über meine-IT den passenden Dienstleister.
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Lindenvalley GmbH - Mobile und Webdevelopment
Lindenvalley ist Ihr preiswerter und zuverlässiger Dienstleister für Mobile und Webdevelopment. Das Team der Lindenvalley umfasst über 20 Programmierer und Designer, die in ihren jeweiligen Disziplinen absolute Spezialisten sind und Sie mit viel Herz und Fachwissen bei Ihren Projekten unterstützen werden.
Das Fachwissen reicht von Adobe AIR (RIA App Entwicklung) und Mobile App Entwicklung für Android und iOS Endgeräte bis hin zu e-Commerce Performance, vor allem mit Magento und xt:C, Gambio und/oder xtcmodified.
Lindenvalley hat für jedes Problem mit Sicherheit eine Lösung parat, z.B. unsere eBay Schnittstelle für xt:C oder Anbindung Ihres Onlineshops an verschiedene WaWi Systeme.
Websites werden z.B. mit WordPress oder Typo3, realisiert, es werden aber auch andere Systeme beherrscht.
Auch arbeitet Lindenvalley an Ihrem individuellen Projekt mit unterschiedlichen Frameworks, wie z.B. symfony, kohana, uvm.
Besuchen Sie die Lindenvalley GmbH live oder schauen Sie sich die Homepage an, lernen Sie die Agentur kennen.
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readystore - Ihre rechtssichere Shopsoftware
Jeder Online-Händler darf sich freuen, denn nun kann man die virtuellen Regale ganz leicht auffüllen und das mit der Online-Shop Software readystore. Diese Software bietet ganz ohne Programmierkenntnisse die perfekte Lösung für den Online-Shop. So kann man jeden einzelnen Artikel gekonnt in Szene setzen, damit den eigenen Kunden nichts mehr entgeht.
Selbstverständlich bietet das Programm auch alle notwendigen Funktionen für das perfekte Google Ranking.
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Computer und Software
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Werden Sie Partner, empfehlen Sie uns
Die contactcreators Application Suite ist eine webbasierte Software, die zahlreiche leistungsfähige Tools und Funktionen vereint, auf Produktivität ausgerichtet ist und privat als auch geschäftlich eine Vielzahl täglicher Arbeiten vereinfacht. Durch zahlreiche optionale AddOns ist der Funktionsumfang auf die persönlichen Bedürfnisse anpassbar. Dieses Tool ermöglicht Multi-Channel-Marketing d.h. E-Mail-Marketing, Social-Media-Marketing , Mobile-Marketing und SEO zielsicher und erfolgreich einzusetzen ohne Experte sein zu müssen.
Als Partner von contactcreators.com profitieren Sie von einem durchdachten System, zahlreichen modernen Werbemitteln, Unterstützung durch unser Team sowie einem überaus fairen, leistungsbezogenen Provisionsmodell.
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Contentangebote
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Content und Mehrwert: Eventkalender für Städte
Es gibt neuerdings einen kostenlosen "Eventkalender für die eigene Homepage", den man einfach bei sich einbauen kann.
Danach werden den Besuchern der eigenen Webseite automatisch die neusten Events aus seiner ausgewählten Stadt angezeigt. Somit hat man schnell einen echten Mehrwert für seine Webseite geschaffen.
Alles was zu einem richtigen Eventkalender dazugehört ist vorhanden und es gibt vielfältige Einstellmöglichkeiten, so daß man den Eventkalender ganz individuell an seine Homepage anpassen kann.
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Hardware, Software
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Ratgeber kaufmännische Software
Mit der Entscheidung für eine bestimmte kaufmännische Software wird sich Ihr Unternehmen in der Regel auf Jahre hin festgelegt. Umso wichtiger ist es, dass Sie im Vorfeld die richtigen Fragen stellen. Denn die Software soll Ihr Unternehmen im operativen Geschäftsbetrieb optimal unterstützen.
Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen stehen entweder in der Gründungsphase oder später vor der Entscheidung, welche kaufmännische Software für die Buchhaltung, die Warenwirtschaft oder für die Personalverwaltung eingesetzt werden soll. Leider nehmen sich viele Unternehmer nicht die Zeit hier genau zu recherchieren, welche Software am Besten passt und im Nachhinein ist man mit dem Erwerb unzufrieden oder man lebt über Jahre mit den Mängeln, weil für einen Umstieg auf eine andere Software zu viel Arbeitsaufwand befürchtet wird.
Ratgeber kaufmännische Software ist eine kostenfreie Informationsplattform für alle, die nach einer kaufmännischen Softwarelösung für Ihr Unternehmen suchen.
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Hosting für Endkunden
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Email Hosting für jeden Bedarf: HTML Design
Das zuverlässige Email Hosting von HTML Design ermöglicht den Zugriff auf Emails von jedem Ort. Ob als Privatperson oder im Unternehmen - Email Hosting bietet Endkunden maximale Flexibilität im Alltag. Die Daten sind dank täglicher Backups perfekt gesichert.
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Top Gameserver mieten bei Lan4Play
Lan4Play bietet als Hosting Anbieter günstige Gameserver für verschiedene Spiele wie Minecraft, CSS oder DoDs. Beim Spielen garantieren die Gameserver optimale Performance und zuverlässige Stabilität für maximalen Spaß.
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ISPHTTP Webhosting, vServer, Domains
Garantiert schnellen und zuverlässigen Webspace, vServer und Magento Shop vServer...
Wir garantieren Ihnen schnelles und zuverlässiges Webhosting bei ISPHTTP, unser Webspace erfüllt alle Ihre Anforderung, ob Webhosting Einsteiger oder Professionelle SEO Webmaster. Alle Webhosting Tarife beinhalten einen aktiven Spam Schutz, bis zu 90% weniger Spam im Postfach durch aktive White und Blacklists.
Selbstverständlich bieten wir als Webhosting Provider auch über 200 Top Level Domain Endungen an.
Darüber hinaus bieten wir als ISP Webhosting Unternehmen auch für Privatpersonen und Agenturen schnelle und günstige vServer, wahlweise auch mit Management an.
Für Agenturen und Shop Betreiber haben wir z.B Managed Magento vServer im Angebot, die für Magento Shops Optimiert wurden und alle Anforderungen von Magento problemlos erfüllen.
Bei ISPHTTP gibt es großes Webhosting zum kleinen Preis
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Internationale Domainregistrierung & eZ Publish Webhosting!
Webspace factory ist professioneller Partner für Internationales Domainmanagement! Wir unterstützen Sie bei Ihrer Domain-und Tarifauswahl, bieten Ihnen eine Rundumbetreuung Ihres Domainportfolios, übernehmen die Koordination und Beschaffung internationaler Domains und ergänzen dies durch eZPublish optimierte Webspacepakete.
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Cube Media Webhosting Solution
Das Internet ist für Privat Personen und Unternehmen kaum noch weg zu denken.
Erstellen auch Sie für ihre Familie oder Unternehmen heute noch Ihren individuellen Internet-Auftritt. Gewinnen Sie dazu einen starken und zuverlässigen Partner an ihrer Seite! Durch innovative Webspace - Pakete, leistungsstarke Server, Virenschutz und ein umfangreiches Softwareangebot, geben Sie Ihrer Webseite ein starkes Fundament. Die clevere Lösung für Privatkunden und Unternehmen. Webhosting zum kleinen Preis mit eigener Domain und Webspace für Einsteiger und Profis. Testen Sie unsere Kompetenz im Bereich Webhosting.
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Kommunikationslösungen
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Elmeg
Die CNS Paderborn GmbH bietet Service rund um Telefonanlagen und EDV Netzwerkservice an.
Telefonanlagen der Hersteller Avaya, Elmeg (Funkwerk) werden von der CNS Paderborn GmbH betreut.
Durch die Verbindung von Netzwerk und Telekommunikation hat der Kunde nur einen Ansprechpartner.
Software von microtech ( Buero Plus, ERP Complete) und die komplette Lexware Software betreuen wir.
Im Bereich Unified Messaging binden wir Ihre Telefonanlage an den Exchange Server an.
Die CNS Paderborn GmbH verbindet Unternehmensstandorte auf EDV und Telekommunikationsbasis.
Im Bereich CTI / TAPI / SIP setzen wir Estos Pro Call, 3CX Phone, Click2Dial und X-Lite ein.
Die CNS Paderborn GmbH versteht sich als Full Service Dienstleister : IT, Netzwerktechnik, TK, MPS.
Android und Iphone Geräte können wir als Systemtelefone an die IP Telefonanlage anbinden.
Die CNS Paderborn GmbH unterstützt Sie beim Aufbau der IT Infrastruktur.
Vom Server über die Branchensoftware bis hin zur Telefonie und Drucker sind wir Ihr Partner.
Wir nehmen jede Herausforderung an: TK, Server, Bürokommunikation.
Die CNS Paderborn GmbH hat qualifizierte und geschulte IT-Techniker.
Die Techniker der CNS Paderborn GmbH werden regelmäßig auf dem aktuellen Stand der Technik geschult.
Telefonanlagen, Bürosoftware und Server sind die Kernbereiche der CNS Paderborn GmbH.
Telefonanlagen, Bürosoftware und Server werden Vor-Ort installiert und betreut.
Drucker, Kopierer und Multifunktionsgeräte können bei uns gekauft, gemietet und geleast werden.
Von Abdeckstiften bis Zweispitzmarkern bieten wir auch sämtliche Büromaterialien.
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Virtuelle Telefonanlage, zwei Monate kostenfrei testen !
sip-telefonanlagen.de - mehr Leistung, mehr Flexibilität, mehr Mobilität und gleichzeitig bis zu 60 Prozent Kostenersparnis. Das sind die Vorteile, die Ihnen eine moderne und innovative SIP-TK-Anlage garantiert.
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Multiprotocol Label Switching MPLS
Die Webseite beschreibt die Grundlagen, technischen Details und Anwendungsmöglichkeiten das Multiprotocol Label Switching, kurz MPLS. MPLS ist eine Technologie, die es erlaubt, innerhalb des Internets ein autonomes Netzwerk auf Basis einer verbindungsorientierten Datenübertragung zu realisieren. Dies wird im professionellen Bereich beispielsweise in Hochgeschwindigkeitsnetzen und Firmenstrukturen umgesetzt. Neben der erhöhten Abhörsicherheit zählen die Performance des MPLS-Netzes zu den besonderen Vorzügen. Vom Grundatz her ähnelt es damit einem VPN (Virtual Private Network), doch verfügt das MPLS über deutliche Performance und Sicherheitsvorteile gegenüber einem klassischen VPN. Die Bandbreiten zwischen den einzelnen Standorten sowie innerhalb des Netzwerks können von 1Mbit/s bis in den Gigabit-Bereich gehen. Verschiedene Trägermedien wie Kupfer und Glasfaser können für die einzelnen Streckenabschnitte zum Einsatz kommen.
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Savecall.de - Wir kümmern uns um Ihre IT
Sie brauchen eine schnellere Internetleitung, wollen Ihre Filialen verbinden und somit Ihre intere Kommunikation effizienter gestalten? Oder wollen Sie eine Servicerufnummer einrichten?
Mit Savecall alles kein Problem. Unsere Experten kümmern sich um Sie und finden die Lösung, die am besten zu Ihrem Betrieb passt.
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Marketing-Agenturen
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SoInteractive
Wir sind eine Full-Service Agentur. Online Marketing ist unsere Spezialität. Wir beschäftigen uns hauptsächlich mit professionellem Webdesign, Logogestaltung, Video Produktion, Suchmaschinenoptimierung und Facebook Strategien. Diese Themen packen wir mit einem ganzheitlichen Ansatz an. Von der Strategieentwicklung, über die Konzeption bis hin zur Umsetzung Ihrer Kampagnen betreuen wir Ihr Unternehmen umfassend und stehen stets mit Rat und Tat an Ihrer Seite.
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Online Marketing Agentur Pulpmedia
Die Online Marketing Agentur Pulpmedia GmbH zählt derzeit zu den angesagtesten PR Firmen in Österreich, die es verstehen, das Web 2.0 für sich zu nutzen.
Mit Kreativität und technischem Know-How erzielt Pulpmedia Erfolge im Marketingplan ihrer Kunden.
Die Pulpmedia GmbH ist eine Agentur für moderne Marktkommunikation. Im dynamischen und schnell wandelbaren Kommunikationsraum Web 2.0 sind Kreativität, passgenaue Strategien, umfangreiche technische Fertigkeiten und große Kompetenz hinsichtlich Vermarktungsmöglichkeiten unabdingbar. Pulpmedia vereint diese Kompetenzen und schafft für Ihre Kunden stets den Mehrwert der notwendig ist um Erfolge zu erzielen.
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Marketing-Links
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Zollstöcke aus Holz
Zollstöcke aus Holz im Internet kaufen auf zollstockdruckerei.de. Der Versand erfolgt von Bobritzsch aus, durch die Firma Zollstock-Druckerei. Die Produkpalette umfasst Zollstöcke aus Holz, sowie Drucke auf Zollstöcken und Bleistifte auf versch. Material. Das Sortiment wird permanent aktualisiert, zuletzt im August 2012.
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hö ma gmbh - Ihr Partner für Marketing und Kommunikation
Möchten Sie durch gezielte Aktionen neue Kunden gewinnen und Ihre Bestandskunden langfristig binden? Dann sind Sie bei uns genau richtig. Wir unterstützen vor allem kleine und mittlere Unternehmen und wissen: Auch mit einem kleinen Werbebudget können große Erfolge erzielt werden. E-Mail-Marketing ist für Unternehmen aller Größenordnungen eines der effizientesten Marketing-Instrumente. Durch den regelmäßigen Einsatz von E-Mail Marketing erreichen Sie die besten Ergebnisse. Deshalb ist es besonders wichtig rechtzeitig damit zu beginnen. Was man nicht nur anschauen, sondern auch anfassen und sogar überall mit hinnehmen kann, hat eine besondere Wirkung. Wir texten und gestalten Ihnen gerne Anzeigen, Prospekte, Pressemitteilungen und vieles mehr.
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Prüfplaketten und Industriekennzeichnungen
Prüfplaketten online kaufen auf industriekennzeichnungen.de. Das von Bobritzsch aus operierende Unternehmen Aktiv-Werbung-Freiberg betreibt den Onlineshop schon viele Jahre. Das umfangreichge Produktangebot reicht von Prüfplaketten bis über gravierte Schilder, verschiedene Etiketten und Folienstifte. Im Oktober 2011 wurden neue Produkte online gestellt.
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Aktiv-Werbung-Freiberg
Bierdeckel drucken ist ein Angebot der Firma Aktiv-Werbung-Freiberg in Bobritzsch. Online bestellt werden können neben Bierdeckeln mit Ihrer Werbung auch verschiedene Untersetzer ganz nach Ihren Wünschen. Im August (2011) wurden aktuelle Bierdeckel drucken-Neuheiten in den Onlineshop aufgenommen.
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News
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Schließung im Dezember
Das Portal InternetReseller.net wird im Dezember 2012 geschlossen und für andere Zwecke umgebaut. Wir bitten dafür um Verständnis.
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Affiliate Marketing Netzwerk belboon erwartet mehr Werbeausgaben für 2012
(Berlin, 14. Dezember 2011, affiliatepr.de) Neue Werbe-Etats, Mobile Marketing und die wachsende Zahl von neuen Partnerprogrammen generieren 2012 mehr Werbeausgaben im Internet. Dieser Ansicht ist belboon, das im D-A-CH-Markt unter den größten Dreien positionierte Affiliate Marketing Netzwerk.
Das Agenturnetzwerk Carat geht für 2012 von einem robusten Wachstum der globalen Werbewirtschaft von rund 5 Prozent aus - trotz der Unruhe an den Finanzmärkten. Ausschlaggebend dafür sind laut Carat Sportveranstaltungen wie Olympia, die Fußball-Europameisterschaft, aber auch Politik-Ereignisse wie die Präsidentschaftswahlen in den USA. Manuel Kester, Geschäftsführer der belboon-adbutler GmbH: "In den vergangenen Jahren hat sich gezeigt, dass solche Großveranstaltungen verstärkt Werbe-Etats freisetzen. Speziell Kampagnen für Gewinnspiele oder Fanartikelshops starten in dieser Zeit. Daraus resultieren Sonderumsätze für die Publisher von belboon, die sich technisch und inhaltlich gezielt auf solche Ereignisse vorbereiten."
Eine aktuelle Umfrage der Organisation Werbungtreibende im Markenverband (OWM) prognostiziert, dass 2012 die Werbeausgaben in Deutschland weiter ansteigen: Rund 47 Prozent der werbetreibenden Unternehmen wollen mehr Geld für Werbung ausgeben. Der Anteil der Onlinewerbung im Werbemix soll laut der Umfrage ebenfalls kontinuierlich zunehmen. "Diese Tendenz spüren wir auch bei belboon", so Manuel Kester. "Immer mehr Unternehmen eröffnen sich neue Umsatzmöglichkeiten im Internet und entscheiden sich für Affliliate Marketing. Onlinewerbung erreicht nachweisbar viele Nutzer und ist durch die performancebasierte Abrechnung bei belboon erheblich besser kalkulierbar im Vergleich zu Werbung über klassische Werbekanäle." Zudem belegt eine neue Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW) und BITKOM, dass die Wirtschaft immer mehr vom Internet abhängt. Dieses Ergebnis zeigt eindeutig eine Tendenz zum Online Marketing.
Google arbeitet derzeit an einer neuen lokalen Warensuche, mit der flächendeckend der Warenbestand in angeschlossenen Läden online einsehbar sein soll. Die Nutzung dieses Services spricht vor allem für die mobile Nutzung, die in Fachmedien wie ibusiness bereits diskutiert wird. "Allein aus Googles Local Shopping resultieren im kommenden Jahr erhöhte Werbeausgaben für Mobile", vermutet Manuel Kester. Zahlreiche Studien, Marketingexperten und die Smartphone-Hersteller erwarten, dass Mobile Marketing in 2012 unter den relevanten Werbemedien einen entscheidenden Platz einnimmt. Sie schätzen darüber hinaus, dass Unternehmen, die in diesem Jahr ihr Weihnachtsgeschäft noch nicht für den mobilen Gebrauch optimiert haben, diesen Werbekanal im nächsten Jahr in jedem Fall nutzen. Manuel Kester: "Mobile Marketing entwickelt sich derzeit vom Trend zum Muss. Deshalb wollen wir als das erste Performance Marketing Netzwerk, das sein Geschäftsmodell sowohl online und mobile ausführen kann, diesen Geschäftszweig weiter massiv ausbauen!"
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TLDs - Neues von .at, .eu und .xxx
(Autor: RA Florian Hitzelberger, 27.12.2011) Zwei Quartalsberichte und ein Skandal: zum Schluss des Jahres zeigt die Domain-Welt nochmals ihre Vielfalt. So geben .at sowie .eu einen Blick hinter die Kulissen, während .xxx allen Cybersquattern den Kampf ansagt, um sich möglicherweise selbst zu schaden - hier die Kurznews.
Die österreichische Registry Nic.at hat den .at-Report neu aufgelegt. Die Schlussausgabe des Jahres 2011 ist der Rechtsabteilung gewidmet, die es in den letzten elf Jahren mit 1.200 .at-Streitigkeiten zu tun bekommen hat; lediglich ein Zehntel landete allerdings vor Gericht. Wird Nic.at dediziert auf eine Rechtsverletzung hingewiesen, gelangt eine .at-Domain üblicherweise in den Wartestatus, bis sich die Parteien geeinigt haben oder eine rechtskräftige Gerichtsentscheidung vorliegt; bis dahin kann eine Domain nicht übertragen werden. Im Jahr 2010 gab es zum Beispiel 88 solcher Fälle, wobei die Tendenz rückläufig ist: die Rechtslage kann man inzwischen als gut ausjustiziert bezeichnen. Welchen Wert Domains gewonnen haben, zeigt auch die Insolvenzstatistik von Nic.at: in den letzten fünf Jahren waren 10.823 .at-Domains von Insolvenzverfahren betroffen. Und auch Pfändungen von Domains kamen in den letzten fünf Jahren verstärkt vor. Alles in allem glänzt der .at-Report mit einem fundierten Einblick und kann daher nicht nur Juristen empfohlen werden.
Bei soviel geballtem Wissen will auch EURid, die Brüsseler .eu-Verwaltung, nicht hinten anstehen. Im .eu-Fortschrittsbericht für das dritte Quartal 2011 hebt EURid vor allem hervor, dass in den jüngeren EU-Mitgliedsstaaten Bulgarien, Litauen und Rumänien die Zahl der Registrierungen überdurchschnittlich hoch ist. Insgesamt konnte .eu zwischen August und Oktober 2011 um 67.325 Domains zulegen, umgerechnet ein Anstieg von 2,0 Prozent. Mit insgesamt 3.413.726 Domains bleibt .eu unter den Top-5 der ccTLD-Weltrangliste, wenn auch nur knapp vor Chinas .cn. Bei weitem noch nicht ausgeschöpft scheint das Potential an internationalisierten Domain-Namen, die lediglich 1,7 Prozent aller Registrierungen ausmachen. In Sachen Sicherheit und Stabilität ist EURid ebenfalls ein Stück vorangekommen: im Rahmen einer Business-Continuity-Übung hat man den Disaster-Recovery-Plan intensiv auf die Probe gestellt - und das mit Erfolg: die .eu-Infrastruktur hat ihre Zuverlässigkeit unter Beweis gestellt.
ICM Registry Inc., Verwalterin der Porno-Domain .xxx, greift im Kampf gegen Cybersquatting hart durch: nachdem mehrere Fälle eklatanter Rechtsverletzungen durch eine Handvoll von Einzelpersonen bekannt wurden, hat sich ICM für eine Suspendierung der betroffenen Adressen entschieden. Hierzu zählen unter anderem businessweek.xxx, cnbc.xxx, geocities.xxx, nextag.xxx, snapfish.xxx, verizonwireless.xxx, washingtonpost.xxx oder gayroom.xxx. Insgesamt sollen nach unbestätigten Meldungen über 70 .xxx-Domains betroffen sein. Allerdings begibt sich die Registry damit auf dünnes Eis: die Entscheidung, die Domains zu suspendieren, traf die Verwalterin ohne Überprüfung durch ein Schiedsverfahren oder gar ein ordentliches Gericht, allein aufgrund eines behaupteten Verstosses gegen Vergaberegeln. Auch wenn die Fälle eindeutig scheinen: das Risiko, dass der Inhaber doch zur Registrierung berechtigt war, bleibt. Zudem könnte sich so mancher Rechteinhaber veranlasst sehen, ICM Registry auch ohne förmliches Schiedsverfahren zur Sperrung aufzufordern. Gut möglich also, dass ICM Registry sein rigides Vorgehen noch bedauert.
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sex.eu - sechsjähriger Rechtsstreit beendet
(Autor: RA Daniel Dingeldey , 23.12.2011) EURid, die Verwaltung der Endung .eu, hat verkündet, dass der Streit um die Registrierung der Domain sex.eu nach sechs Jahren beendet ist. Das schwedische Unternehmen Yellow Register, dessen Bewerbung um die Domain als erste eingegangen war, ist nun endgültig Inhaberin der Domain.
Die Einführung der europäischen Endung .eu um die Jahreswende 2005/2006 verlief nicht ohne Tumulte. Schon im Vorfeld hatten zahlreiche Spekulanten obskure Marken registrieren lassen, auf die sie sich bei der Domain-Bewerbung in der Sunrise-Phase für Inhaber von Kennzeichenrechten beziehen konnten. In der Sunrise-Phase zeigte sich die Domain sex.eu am begehrtesten: mindestens 235 Bewerbungen gingen für die Domain ein, darunter auch zwei der kirchlichen Gemeinde "Volle Evangelie Gemeente Rehoboth" aus Eersel in Holland, die sich auf eine eingetragene nationale holländische Marke berief. Deren erste Bewerbung ging seinerzeit rund 15 Sekunden nach Eröffnung der Bewerbungsphase ein. Damit befand sie sich unter ferner liefen. Rund 30 Bewerber und an erster Stelle das Internetunternehmen "Yellow Register On Line AB" waren schneller. Doch bis Yellow Register wirklich Inhaberin der Domain wurde, vergingen sechs Jahre.
Der erste Rückschlag ergab sich, weil topeu.com s.r.o., ein Unternehmen mit Sitz in Pilsen in der Tschechischen Republik, EURid im Rahmen eines ADR-Verfahrens verklagte. Vor dem Schiedsgericht in Prag berief sich topeu.com s.r.o. darauf, an der Domain sex.eu ein besseres Recht zu haben als Yellow, da sich das eigene Recht an der Wortmarke "sex.eu" nicht nur auf den Begriff "sex" stütze, sondern auch den Zusatz ".eu" beinhalte. Das Schiedsgericht verwies allerdings darauf, dass die Regularien die Ansicht des Antragstellers nicht unterstützten, da eine Marke wie "sex.eu", bestehend aus Begriff und Endung, den Regularien zuwider laufe. Das Schiedsgericht wies den Antrag der topeu.com im September 2006 folgerichtig ab (ADR-Fall Nr.: 00258).
Danach hörte man nichts mehr von den zahlreichen Anfechtungen gegen die Vergabe der Domain an die Erstbewerberin Yellow Register. Desto überraschender kam die am 12. Dezember 2011 von EURid veröffentlichte Pressemitteilung, die das Ende aller Streitereien verkündete. Seit 16. Dezember 2011 steht nun die Yellow Register On Line AB als ordentliche Domain-Inhaberin im WHOIS-Verzeichnis. Inhalte finden sich noch keine unter der Domain. Eine Frage, zu welchen Zwecken die Domain genutzt werden wird, dürfte sich erübrigen.
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nTLD-Programm - US-Senat fordert mehr Zeit
(Autor: RA Florian Hitzelberger, 22.12.2011) Rückschlag für ICANN: konnte die Internet-Verwaltung eine Anhörung vor dem Wirtschaftsausschuss des US-Senats noch zu ihren Gunsten verbuchen, dürfte eine weitere Anhörung vor dem "Energy & Commerce Committee" negativ ausgefallen sein. Einmal mehr mahnte der Senat mehr Zeit für das TLD-Programm an.
Bereits zum zweiten Mal binnen einer Woche hatte der US-Senat geladen, um sich diesmal vor dem "Energy & Commerce Committee" intensiv mit ICANNs TLD-Programm zu befassen. Und erneut versammelte sich ein illustrer Kreis von Kritikern wie Befürwortern: Fiona Alexander (National Telecommunications and Information Administration), Joshua S. Bourne (Coalition Against Domain Name Abuse), Thomas Embrescia (Employ Media), Anjali Hansen (Better Business Bureaus), Daniel L. Jaffe (Association of National Advertisers) sowie Kurt Pritz (Senior Vice President ICANN); die Zahl der TLD-Kritiker überwog also. Doch anders als zuvor zeigten sich auch die Senatoren weitaus kritischer. "I don't think this is ready for prime time," hielt die demokratische Senatorin Anna Eshoo (Kalifornien) mit ihrer Meinung nicht hinter dem Berg, der sich die republikanische Senatorin Doris Matsui (ebenfalls Kalifornien) sogleich anschloss. Ein weiterer Senator wies darauf hin, dass ICANN bisher den Nachweis schuldig geblieben sei, dass es einer Erweiterung des Namensraumes überhaupt bedürfe. Obwohl Pritz darauf hinwies, dass man seit sieben Jahren an dem Programm arbeite, waren sich die Senatoren einig: es benötigt mehr Zeit.
Andere Töne waren außerhalb der Anhörung von Larry Strickling zu hören, dem einflussreichen Direktor der National Telecommunications and Information Administration, die als Teil des US-Wirtschaftsministeriums als eine Art Aufsicht über die Internet-Verwaltung fungiert. Er gab an, dass die US-Regierrung das TLD-Programm nicht blockieren werde, und warnte eindringlich davor, das "Multi Stakeholder Modell" von ICANN zu gefährden. Und wie schätzt man bei ICANN selbst die Lage ein? Aufschluss gab eine Telefonkonferenz der Generic Names Supporting Organization (GNSO) am vergangenen Donnerstag, zu der auch Pritz geladen war. Nach seiner Einschätzung sei die erste Anhörung für ICANN besser gelaufen als die zweite; konkret befragt, ob er mit einer Verschiebung des TLD-Programms rechne, antwortete er kryptisch: "The risk is greater than zero". Möglicherweise folgt nun eine dritte Anhörung vor dem US-Senat; Details waren bisher aber nicht zu erfahren.
Kaum für Begeisterung bei ICANN gesorgt haben dürfte schliesslich ein Vorschlag der U.S. Federal Trade Commission. In einem Schreiben an die ICANN-Führung vom 16. Dezember 2011 forderte sie mehr Schutz für Verbraucher einschließlich Verbesserungen beim WHOIS an. Nach Ansicht der Kommission führen mehr Domain-Endungen zu mehr Betrügereien im Internet; einen Vorschlag, das zu lösen, hat man auch parat: ICANN solle die Zahl der neu eingeführten Domain-Endungen in der ersten Runde begrenzen, wobei eine Verdopplung der bisherigen Zahl bereits einer aggressiven Erweiterung gleichkäme. Mit anderen Worten: ICANN soll höchstens 22 neue Top Level Domains einführen. Wie ICANN hierauf reagiert, ist bisher nicht überliefert.
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TLDs - Neues von .info, .jobs und .london
(Autor: RA Florian Hitzelberger, 21.12.2011) Keine Städte-Domain ohne Ausschreibung: aus dem Vereinigten Königreich erreicht uns die Nachricht, dass London mit der Bewerbung um eine eigene Top Level Domain begonnen hat. Bei Afilias sucht man dagegen die beste Website des Jahres, während der Streit bei .jobs andauert - hier unsere Kurznews.
Afilias, Verwalterin der Top Level Domain .info, hat die Abstimmung für die beste .info-Website 2011 eröffnet. Wie die mit Online-, Design- und Medienexperten besetzte Fachjury bekanntgab, haben es folgende zehn Angebote in die Endauswahl geschafft: docma.info, frauenundhiv.info, hotel.info, mailworx.info, opentype.info, solicitor.info, trafalgarsquare.info, typografie.info, visitwhitemountains.info und wien.info. Wie Jury-Mitglied Anand Parthasarathy (IndiaTechOnline.com) mitteilte, haben sich in diesem Jahr vor allem die Angebote gemeinnütziger Organisationen hervorgetan. Gewinner des .info-Awards wird nun, wer sowohl die Öffentlichkeit als auch die Jury überzeugt. Dem Gewinner winken diesmal US$ 10.000,-, für den zweiten gibt es US$ 5.000,- und selbst der Drittplatzierte darf sich mit immerhin US$ 3.000,- über einen kleinen Geldregen freuen. Unter den Abstimmenden verlost Afilias zusätzlich fünf Amazon Kindle Fire Tablet-PCs.
Im Streit zwischen ICANN und der .jobs-Registry Employ Media LLC hat die ".Jobs Charter Compliance Coalition" der Internet-Verwaltung Untätigkeit vorgeworfen. Wie berichtet, streiten beide vor der Internationalen Handelskammer in Paris um eine Abmahnung, die ICANN wegen eines Verstosses gegen Vergabegrundsätze ausgesprochen hatte. In einem offenen Brief vom 7. Dezember 2011 beklagt die "Coalition", in der offenbar diverse Jobportale (wie Monster und CareerBuilder) versammelt sind, dass seit über vier Monaten nichts passiert sei; zwar sehen die Regeln vor, dass - nachdem sowohl ICANN als auch Employ Media ihren Schiedsrichter benannt haben - der dritte Vorsitzende Schiedsrichter bestimmt werden müsse; dies stehe aber ohne ersichtlichen Grund aus. Die Verzögerung spiele damit Employ Media in die Karten, da das laut "Coalition" illegale Geschäftsmodell des Forums "Dot Jobs Universe" weiter ausgedehnt werden könne und so anderen Wettbewerbern schade. Eine Stellungnahme von ICANN war bisher nicht zu erhalten.
Im Vorfeld der Einführung neuer globaler Top Level Domains beherrschen die Städte-Domains die Schlagzeilen. Nachdem unter anderem zahlreiche deutsche Städte, darunter Berlin, Hamburg und Köln, Ausschreibungen für den Betrieb einer eigenen Top Level Domain vorgelegt haben, legt nun auch London nach. Die britische Metropole hat über die Agentur London & Partner ein "request for proposals" gestartet, über das sich alle interessierten Unternehmen und Organisationen melden können. Dabei bedient man sich des Online-Tools, das bei ähnlichen Vorgängen im Rahmen von der in London stattfindenden Olympiade 2012 zum Einsatz kam. Bisher ist bekannt, dass sich die .uk-Registry Nominet und die .la-Registry CentralNic, die auch zahlreiche inoffizielle Sub-Domains wie .us.com oder .eu.com anbietet, um .london bewerben wollen; die Ausschreibung ist jedoch global und steht damit nicht nur britischen Organisationen offen. Allerdings sollte man sich beeilen: die Frist zur Abgabe von Bewerbungen endet am 05. Januar 2012.
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WIPO - Clifford Chance schlägt James Bond
(Autor: RA Daniel Dingeldey , 20.12.2011) Anders als BMW im vorher beschriebenen Fall war die Anwaltsfirma Clifford Chance mit Sitz in London im Streit um die rumänische Domain cliffordchance.ro erfolgreich, obwohl sie dabei mit James Bond im Clinch lag (WIPO Case No. DRO2011-0011).
Die Damen und Herren von Clifford Chance LLP in London, Großbritannien, vertreten von der erst im Juni 2011 gegründeten Partnerunternehmung Clifford Chance Badea SCA in Rumänien, waren nicht erfreut, dass die Domain cliffordchance.ro bereits seit März 2001 vergeben war: an James Bond - aus Manchester, Großbritannien. Und das, obwohl Clifford Chance Inhaberin von gleich zwei Marken ist: seit 1996 besitzt die Lawfirm eine Gemeinschaftsmarke, und seit 19. Juni 2006 auch eine rumänische Marke. Die Domain cliffordchance.ro wies keine MI6-Indiskretionen auf, sondern listete Werbung für andere Rechtsangebote, die freilich nichts mit der renommierten Lawfirm Clifford Chance zu tun hatten. Versuche von Clifford Chance, den Domain-Inhaber zu kontaktieren, verliefen erfolglos: James Bond meldete sich nie auf Anfragen, er war wahrscheinlich in geheimer Mission unterwegs. Demgemäß reagierte er auch nicht im Rahmen des Schiedsgerichtsverfahrens, das Clifford Chance bei WIPO einreichte.
Das Schweigen James Bonds machte es der Schiedsrichterin Beatrice Onica Jarka leicht: Aus ihrer Sicht ist die Domain der schon lange etablierten Marke der Antragstellerin zum Verwechseln ähnlich, die Domain-Endung kein unterscheidungskräftiges Merkmal. Dass der Domain-Inhaber James Bond irgendwelche berechtigten Interessen an der Nutzung des Domain-Namens habe, sei nicht erkennbar; vielmehr verweise die Domain auf andere Rechtsangebote, die mit Clifford Chance nicht in Zusammenhang stehen. Der Inhaber der Domain hat sich über die Domain keinen Namen gemacht und nutzt sie - als Parkingseite - geschäftlich. Freilich stellte sich die Schiedsrichterin die Frage, ob sich für die Antragstellerin Nachteile ergeben, weil sie erst zehn Jahre nachdem die Domain registriert ist, tätig wurde. Doch, meinte sie unter Verweis auf andere UDRP-Rechtsprechung, wirke sich dies nicht zu ihren Ungunsten aus: Das lange Zögern schwäche die Rechte des Anspruchstellers nicht. Vielmehr zeigten die Inhalte unter der Domain, dass der Domain-Inhaber um die Marke und die Reputation der Markeninhaberin wisse und die Domain deshalb gezielt registriert habe, um daran zu partizipieren. Und schließlich habe James Bond auf das Verfahren nicht reagiert. Das alles bestätigte für das Schiedsgericht, dass der Domain-Inhaber keinerlei berechtigte Interessen an der Domain habe. Da das Schiedsgericht zudem davon ausgeht, dass der Domain-Inhaber um die Rechte von Clifford Chance wissen musste, ging es von seinem bösgläubigen Verhalten aus. Die Schiedsrichterin gab am 28. November 2011 dem Antrag auf Übertragung der Domain statt.
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.xxx - neue Schutzregeln gegen Rechtsverletzer
(Autor: RA Florian Hitzelberger, 19.12.2011) Nach jahrelangen Diskussionen ist die Rotlicht-Domain .xxx am Nikolaustag 2011 pünktlich in die Live-Registrierung gestartet. Mit besonderen Verfahren will Betreiber ICM Registry Inc. auf Einhaltung der Vergaberegeln drängen - zwei Verfahren stellen wir Ihnen hier näher vor.
Exakt 55.367 Domains binnen der ersten 24 Stunden - einen angesichts der vergleichsweise hohen Registrierungsgebühren passablen Start hat die Porno-Domain .xxx in der vergangenen Woche hingelegt. Einschließlich der Sunrise-Domains notiert die lange umstrittene Endung damit aktuell bei etwa 160.000 Internetadressen. Auch wenn ein Grossteil davon auf Markeninhaber entfällt, die ihre Kennzeichenrechte schützen wollen: mit dem Beginn der Live-Registrierung wächst auch die Gefahr, Opfer von Rechtsverletzungen zu werden. Mit dem "Rapid Evaluation Service ("RES") und der "Charter Eligibility Dispute Resolution Policy ("CEDRP") bietet die Verwalterin ICM Registry zwei neue Verfahren, über die kostengünstig und schnell im Rahmen außergerichtlicher Schiedsverfahren Hilfe erlangt werden soll.
Der RES ähnelt stark der Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy ("UDRP") von ICANN. Er greift in zwei Fällen: bei Markenmissbrauch (Trademark Abuse) und bei betrügerischem Auftreten (Impersonation). Im Fall des Missbrauchs muss der Antragsteller darlegen, dass die angegriffene .xxx-Domain mit einer "registered, textual trademark or service mark of national effect" identisch oder zum Verwechseln ähnlich ist, der Inhaber weder Rechte noch legitime Interessen an der Domain hat und sie böswillig registriert hat und nutzt. Für eine Impersonation ist notwendig, dass der Antragsteller eine natürliche Person ist, die angegriffene Domain mit seinem Namen (wozu auch Künstlernamen zählen) wesentlich korrespondiert und diese widerrechtlich registriert wurde, um - vereinfacht ausgedrückt - daraus Vorteile zu ziehen. Die Übertragung der Domain kann der Antragsteller nicht erlangen; im Fall des Obsiegens wird sie lediglich gelöscht und von der Registry auf Dauer deaktiviert.
Einen anderen Ansatz verfolgt dagegen die CEDRP, die zur Anwendung kommt, wenn die Registrierung oder Nutzung der .xxx-Domain nicht mit den Vergaberegelungen in Einklang steht. Insoweit gibt es ebenfalls zwei Kategorien: zum einen den Fall, dass Registrierung oder Nutzung nicht in Einklang mit der sogenannten "Community Eligibility" steht, also deren Inhaber nicht in den Kreis der Berechtigten fällt. Zudem kann im Rahmen der CEDRP überprüft werden, ob eine Domain zu Recht in der "Sunrise A" registriert wurde; diese Phase der bevorrechtigten Registrierung stand lediglich Mitgliedern der Adult-Industry offen. Im Erfolgsfall wird die .xxx-Domain ebenfalls nicht übertragen, sondern gelöscht, um zurück in den Pool an freien Domains zu gelangen. Von dort kann sie dann erneut registriert werden.
Die Gebühren belaufen sich in beiden Schiedsverfahren auf US$ 1.300,- pro Domain und werden auch im Obsiegensfall nicht erstattet. Ausschließlich zuständiges Schiedsgericht ist das National Arbitration Forum. Musterformulare für Anträge und Erwiderungen stehen zum kostenlosen Download bereit.
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bmwdiscounts.com.au - BMW AG verliert vor WIPO
(Autor: RA Daniel Dingeldey , 16.12.2011) Die Bayerische Motoren Werke AG (BMW AG) versuchte in einem Schiedsgerichtsverfahren vor der in Genf ansässigen WIPO den Domain-Namen bmwdiscounts.com.au zu ergattern, scheiterte jedoch an der entwickelten Rechtsprechung für Fälle einer eindeutigen Nutzung solcher Domains durch Dritte (WIPO Case No. DAU2011-0024).
Die Publishing Australia Pty Ltd, ACN 120 531 982, Mr. Nicholas Crawshay of New South Wales, Australien, vermittelt seit etwa Juni 2010 über die australische Domain bmwdiscounts.com.au günstige BMWs. Dabei handelt es sich nicht um das einzige Angebot der Antragsgegnerin, die über unterschiedliche Domains günstige Angebote für verschiedene Automarken vermittelt. BMW sieht sich durch eine von der unberechtigten Antragsgegnerin unrechtmäßig und bösgläubig genutzten, verwechslungsfähigen Domain in seinen Kennzeichenrechten verletzt. Im Juli des Jahres 2010 ließ BMW die Inhaberin der streitigen Domain abmahnen und forderte sie auf, die Domain und die Marke BMW nicht zu nutzen. Die Domain-Inhaberin reagierte nicht, weshalb BMW ein Schiedsverfahren unter der für die australische Endung geltenden auDA Policy, einer Variante der UDRP, bei WIPO aufrief. Die Domain-Inhaberin verteidigte sich damit, dass die Domain nicht der Marke BMW entspreche und mit ihr nicht verwechselbar sei; zudem werde Nutzern bei Aufruf der Seite unmittelbar klar, dass die Seite nicht von BMW, sondern jemand anderem betrieben werde. Der Angriff von BMW mache den Eindruck eines "reverse domain hijacking".
Das WIPO-Panel, bestehend aus den drei Schiedsrichtern Fleur Hinton, William P. Knight und William A. Van Caenegem, wies den Antrag von BMW zurück, obwohl es anerkannte, dass die Domain der Marke von BMW zum Verwechseln ähnlich ist. Es orientierte sich an der von anderen Schiedsrichtern im Fall OkiDate (WIPO Case No. D2001-0903) entwickelten vier Kriterien, wonach der Gegner rechtmäßig handelt, wenn er (1.) die Waren und Dienstleistungen der Marke und diese (2.) ausschließlich anbietet, (3.) die Webseite klar erkennbar die Verbindung zum Kennzeicheninhaber beschreibt und (4.) er nicht versucht, alle in dem Feld relevanten Domains zu registrieren. Diese Vorgaben erfüllte die Inhaberin der Domains bmwdiscounts.com.au. Sie bietet lediglich an, bei der Suche nach günstigen BMWs behilflich zu sein; irgendwelche andere Automarken werden über diese Seite nicht angeboten. Weiter sei eindeutig erkennbar, dass seitens des Anbieters keine Verbindung zu BMW selbst besteht: Nutzer erhalten nicht den fälschlichen Eindruck, mit BMW selbst zu korrespondieren. Der Name der Domain und das Angebot stimmen überein, weshalb auch an dieser Stelle keine Fehlinformation vorliegt, die den Nutzer verwirren könnte. Schließlich ist nicht zu erkennen, dass die Domain-Inhaberin zahlreiche BMW-Domains registriert habe und insoweit ein Missbrauch erkennbar wäre. Mithin konnte die Antragstellerin in diesem Falle die legalen Rechte des Antragsgegners, die Domain zu nutzen, nicht erschüttern. Die Frage nach bösgläubigem Handeln war für das Panel damit obsolet. Zur Frage eines "reverse domain hijackings" seitens BMW fand das Panel keinerlei Anhaltspunkte.
In dieser Entscheidung zeigt sich ein deutlich anderer Umgang mit Kennzeichenrechten, als er von der deutschen Gerichtsbarkeit an den Tag gelegt wird und aufgrund der hiesigen Gesetzeslage richtiger Weise legen muss.
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nTLDs - kippt der Zeitplan in letzter Minute?
(Autor: RA Florian Hitzelberger, 15.12.2011) Die Internet-Verwaltung ICANN kann für ihr Programm zur Einführung neuer globaler Top Level Domains offenbar mit einer Unterstützung des US-Senats rechnen. Die Senatoren plädierten allerdings dafür, dem Programm mehr Zeit zu geben.
Am Donnerstag letzter Woche hatte das "Committee on Commerce, Science and Transportation" des US-Senats offenbar auf Drängen der Association of National Advertisers (ANA) kurzfristig eine Anhörung angesetzt, um sich mit der Erweiterung des Namensraumes zu beschäftigen. Mit Kurt Pritz (Senior Vice President ICANN), Fiona Alexander (National Telecommunications and Information Administration), Dan Jaffe (Coalition for Responsible Internet Domain Oversight), Esther Dyson (ICANN-Gründungsmitglied) und Angela F. Williams (YMCA) war die rund 87-minütige Anhörung prominent besetzt. In ihren Eröffnungsreden untermauerten alle Geladenen ihren erwartbaren Standpunkt. Für Aufsehen sorgte lediglich Esther Dyson, die bisher als Befürworterin des TLD-Programms galt. In ihrer Anhörung zeigte sie sich jedoch enttäuscht über ICANNs Entwicklung; die ganze Idee neuer Domain-Endungen sei "fundamentally misguided", Domains wie zum Beispiel marriott.hotel schlicht überflüssig und zudem eine grosse Verschwendung sowie Verwirrung für die Verbraucher. Sie sehe in dem Programm keinen Sinn.
Für Durchatmen bei den Befürwortern dürfte die anschliessende Rede von Senator Jay Rockefeller gesorgt haben. Er sagte, dass man sich an Domains wie .hotel oder .auto gewöhnen müsse; dies sei der Ausgangspunkt seiner Überlegungen. Er warnte jedoch vor Folgen, die nicht vorhersehbar wären; sollte ICANN gleichwohl mit der Expansion fortfahren, solle die Organisation dies deshalb besser langsam und vorsichtig tun. Das Potential für Fälschung und Verbraucherverwirrung sei massiv und streite für eine verzögerte Einführung; man solle keine Maßnahmen ergreifen, die man später bedaure, das sei maßgeblich. "The sky is the limit - thats both the challenge and the threat", so Rockefeller, um nochmals eindringlich vor unbeabsichtigten Folgen zu warnen. Dass sich sowohl Jaffe als auch Williams dafür einsetzten, das Programm deshalb zu verschieben, kam wenig überraschend.
In der anschließenden Fragerunde gab Kurt Pritz nochmals Einblick in die Ansichten und Pläne von ICANN. So habe man zu Beginn des Programms mit 300 bis 400 Anmeldungen um neue Domain-Endungen gerechnet; inzwischen geht man von 500 bis zu etwas über 1.000 Bewerbern aus, ohne jedoch verlässliche Zahlen zu kennen. Zugleich stellte er erstmals öffentlich klar, dass in Einzelfällen bei finanzschwachen Bewerbern die Bewerbungsgebühr von US$ 185.000,- auf US$ 47.000,- reduziert werden könne; Details blieben offen. Für Unmut des Senats sorgte noch der fast übergangslose Wechsel des ehemaligen ICANN-Aufsichtsrates Peter Dengate Thrush zum TLD-Beratungsunternehmen Minds+Machines; hier versprach Pritz, mit neuen Regeln entgegenzusteuern und eine zwölfmonatigen Auszeit einzuführen.
Unmittelbare Entscheidungen folgten der Senat-Anhörung nicht. Ob der 12. Januar 2012 als Termin für die Öffnung des Bewerberfensters allerdings gehalten werden kann, bleibt bis zuletzt unsicher.
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TLDs - Neues von .bg, .fr, und .sx
(Autor: RA Florian Hitzelberger, 13.12.2011) Kein Weihnachtsgeschenk für Bulgarien: von höchster Stelle kam die Empfehlung, sich nach Alternativen für die begehrte kyrillische Variante von .bg umzusehen. Über ein positives ICANN-Votum freuen darf sich dagegen .sx, während man in Frankreich bereits jetzt reichlich Gaben verteilt - hier unsere Kurznews.
Bulgarien sollte seine Bemühungen um eine kyrillische Variante des Länderkürzels .bg begraben. Diese Empfehlung sprach der bald scheidende ICANN-CEO Rod Beckstrom anlässlich seines ersten Besuchs im Land gegenüber der Sofia News Agency aus. "Ich würde Bulgarien empfehlen, nach einer Alternative zu suchen. Die erste Bewerbung war erfolglos", so Beckstrom. ICANN hatte zu große Ähnlichkeit und eine Verwechslungsgefahr zwischen der kyrillischen Variante von .bg und der brasilianischen Endung .br befürchtet. Allerdings ermunterte Beckstrom die Bulgaren auch, sich nach einem alternativen internationalisierten Kürzel umzusehen. Offenbar ist für den 4. Januar 2012 ein runder Tisch angesetzt, bei dem Bulgarien über das weitere Vorgehen entscheiden will.
Paukenschlag der französischen Domain-Verwaltung AFNIC: mit Wirkung seit 6. Dezember 2011 können die von AFNIC mitverwalteten Länderendungen .wf (Wallis und Futuna), .tf (Französische Süd- und Antarktisgebiete), .re (Réunion), .pm (Saint-Pierre und Miquelon) und .yt (Mayotte) zu den gleichen Bedingungen registriert werden wie französische .fr-Domains. Doch damit nicht genug: waren .fr-Domains bisher für Personen und Unternehmen mit Sitz außerhalb Frankreichs nur eingeschränkt registrierbar, sieht Artikel 5.1 der neuen Naming-Policy eine grundlegende Liberalisierung vor: in Zukunft kann jede natürliche und juristische Person mit Sitz in der Europäischen Union, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz eine .fr-Domain und damit auch die anderen eingangs genannten Domain-Namen registrieren. Die Liberalisierung ist Teil einer europäischen Öffnungskampagne von AFNIC und dürfte nicht zuletzt der Kritik an der Registry aufgrund ihrer bisher so strikten Vergabebedingungen geschuldet sein.
Die Internet-Verwaltung ICANN haucht der Länderendung .sx neues Leben ein: anlässlich einer Vorstandssitzung am 29. November 2011 beschloss der ICANN-Vorstand, das Kürzel an die SX Registry SA B.V. zu delegieren. Hinter dem Kürzel .sx verbirgt sich der karibische Inselstaat Sint Maarten, der holländische Teil von St. Martin und vormals Teil der inzwischen aufgelösten Niederländischen Antillen. Zusammen mit den Länderkürzeln für die Inselstaaten Bonaire, Saba und Sint Eustatius (.bq) sowie Curaçao (.cw) war .sx kurz vor Weihnachten 2010 in die TLD-Datenbank der Internet Assigned Numbers Authority (IANA) eingetragen worden. Die Aufgabe der Verwaltung übernimmt nun die SX Registry SA, ein Joint Venture des luxemburgischen Registry Services Provider OpenRegistry mit dem kleinen kanadischen Registrar MediaFusion. Die Vergaberegeln werden in den kommenden Wochen entwickelt und voraussichtlich eine weitgehend freie Registrierung für jedermann erlauben. Mit der Delegierung von .sx wird übrigens auch eine Top Level Domain .sex unwahrscheinlich: ICANN könnte die Einführung aufgrund einer zu hohen Verwechslungsgefahr ablehnen.
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New gTLDs - zehn Jahre bis zur 2. Runde?
(Autor: RA Daniel Dingeldey , 12.12.2011) In einem Monat ist es soweit: Am 12. Januar 2012 öffnet sich das Fenster für Bewerbungen um die neuen Domain-Endungen, das sich nach drei Monaten am 12. April 2012 wieder schließt. Wer die auf viele Jahre hin einzige Chance, eine eigene Domain-Endung zu etablieren, nutzen will, muss jetzt alle Hebel in Bewegung setzen.
Seit im Juni 2011 ICANN den Weg für die neuen generischen Top Level Domains freigegeben hat, ist ein halbes Jahr vergangen. In einem Monat beginnt die Bewerbungsphase. Die Anzahl zu erwartender Bewerbungen um neue Domain-Endungen schwankt zur Zeit vorwiegend zwischen 1.000 und 4.000. Unternehmen halten sich bisher bedeckt, ob sie sich für Kennzeichen-Endungen bewerben. Nur drei Konzerne haben sich dazu bekannt: Canon, Hitachi und Deloitte. Und das, obwohl davon ausgegangen wird, dass .brand-Endungen, die ursprünglich für die Bewerbung gar nicht vorgesehen waren, die Mehrzahl aller Kandidaten stellen werden. Regionale Endungen werden ebenfalls in Fülle erwartet: darunter beinahe jede größere Stadt, angefangen bei New York, Paris und London über die deutschen Städte Berlin, Köln, Hamburg oder München, bis in die weite Ferne wie Mumbai und so weiter. Darüber hinaus werden auch Endungen für Bundesländer wie das Saarland, Nordrhein-Westfalen oder Bayern erwartet. Welche der zahlreichen generischen Endungen konkret ins Spiel kommen, bleibt ebenfalls unklar. Mit Endungen wie .music, .sport, .eco und vergleichbare darf man rechnen.
Doch wird die Zeit sehr knapp, die Vorbereitungen für die Bewerbung zu treffen. Es bleibt zwar mehr als der Monat, der noch vergehen muss, ehe sich das Bewerbungsfenster am 12. Januar 2012 öffnet, das sich erst drei Monate später, am 12. April wieder schließt. Doch schon bis 29. März 2012 muss man sich für die Bewerbung elektronisch bei ICANN anmelden (TAS = TLD Application System). Wenn man diesen Zeitpunkt verpasst, ist es auf Jahre hinaus vorbei mit der eigenen Endung. Die Domain-Verwaltung Afilias (.info, .mobi u.a.) geht davon aus, dass zehn Jahre vergehen werden, ehe sich eine zweite Chance für Bewerbungen um neue Domain-Endungen ergibt. Die Vergangenheit lehrt, dass die Zeitabstände zumindest fünf und mehr Jahre betragen, ehe neue Einführungsrunden von ICANN freigegeben werden. Da hilft auch nicht die Forderung, ICANN müsse verbindlich für das Folgejahr eine zweite Runde einläuten. ICANN wird 2012 und 2013 mit der Einführung der ersten Runde beschäftigt sein und danach die gemachten Erfahrungen sammeln und auswerten, um entscheiden zu können, wie die Prozesse verbessert werden können. Das nimmt aufgrund der Komplexität einfach mehrere Jahre in Anspruch. Soviel Zeit muss sein.
Die Einführung neuer Endungen ist aber nicht nur für Bewerber wichtig, sondern allgemein für Markeninhaber. ICANN hat im Rahmen des Bewerbungsprozesses mehrere Mechanismen eingebaut, in denen Markeninhabern die Möglichkeit eingeräumt wird, den Schutz der eigenen Marke(n) zu erhöhen. Wann diese Mechanismen greifen und was man als Markeninhaber sodann zu beachten hat, davon ein andermal.
Diensteanbieter rund um die Einführung und Verwaltung neuer Domain-Endungen sind beispielsweise:
Beratung:
> dotzon.de
> dotadvice.co.uk
> architelos.com
> rightofthedot.com
Registry-Dienstleistung und mehr:
> afilias.info/dotbrand
> nic.at/registry_in_a_box/
> knipp.de/domains/tango/overview.do
> key-systems.net/businessareas/ksregistry.php
> mindsandmachines.com
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schuhbeck.com - TV-Koch streitet um Domain
(Autor: RA Daniel Dingeldey , 09.12.2011) Fernsehkoch Alfons Schuhbeck geht gegen den Inhaber der beiden Domains schuhbeck.com/.org vor und stützt sich dabei auf eine eingetragene EU-Marke. Kurz vor dem Gerichtstermin am 06. Dezember 2011 ließ er den Termin um ein halbes Jahr nach hinten verlegen. Man wolle, so heisst es, Vermittlungsgespräche führen.
Alfons Schuhbeck sieht sich in seinen Markenrechten verletzt. Der Starkoch wandte sich gegen den Lehrer Sebastian Schuhbeck, Inhaber der Domains schuhbeck.com und schuhbeck.org, unter denen er als Bayerischer Landesbeauftragter für Computereinsatz im Religionsunterricht seit März 2004 Informationsseiten betreibt. Tatsächlich besteht seit Januar 2010 eine Marke "schuhbeck" auf eine Schuhbeck GmbH mit Sitz in München, deren Priorität in das Jahr 2009 zurückreicht. Alfons Schuhbeck hat Klage vor dem Landgericht München I erhoben und verlangt die Freigabe der Domain schuhbeck.com, wobei er sich dabei auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu shell.de stützt, bei der der BGH Grundlegendes für Kennzeichenrechtsstreite um Domains festgestellt hat (Urteil vom 22.11.2001, Az.: I ZR 138/99). So heisst es in den Leitsätzen der BGH-Entscheidung: "Nur wenn einer der beiden Namensträger eine überragende Bekanntheit genießt und der Verkehr seinen Internet-Auftritt unter diesem Namen erwartet, der Inhaber des Domain-Namens dagegen kein besonderes Interesse gerade an dieser Internet-Adresse dartun kann, kann der Inhaber des Domain-Namens verpflichtet sein, seinen Namen in der Internet-Adresse einen unterscheidenden Zusatz beizufügen."
Dass Alfons Schuhbeck diese überragende Bekanntheit besitzt, darf man bezweifeln, anders als beim Shell-Konzern seinerzeit. Doch schon an früherer Stelle wäre zu überlegen, ob eine für Markenrechtsansprüche vorausgesetzte Nutzung der Domains im geschäftlichen Verkehr auf Seiten Sebastian Schuhbecks vorliegt. Immerhin handelt es sich zunächst um Informationen zum Computereinsatz im Religionsunterricht, die sicher keine Nutzung im geschäftlichen Verkehr darstellen. Doch gibt es auch einen Online-Verweis auf Literatur, wobei einige der aufgeführten und käuflich zu erwerbenden Werke von Sebastian Schuhbeck stammen oder Inhalte von ihm aufweisen. Auf diesem Wege ließe sich vielleicht eine geschäftliche Nutzung herbeireden. Doch sieht die Rechtslage für den Anspruchsteller nicht gut aus.
Das und die Empörung in den Medien über das Ansinnen Alfons Schuhbecks mag der Grund dafür sein, dass der für den 06. Dezember festgelegte Termin zur mündlichen Verhandlung nicht stattfand, sondern auf Bitten der Klägerseite auf den 05. Juni 2012 verlegt wurde. Wie es laut rosenheim24.de heißt, wolle die Klägerseite die Zeit nutzen und ein Vermittlungsgespräch mit Sebastian Schuhbeck führen. Der wiederum habe erklärt, es handele sich da um ein Manöver; es habe bereits frühere Gesprächsversuche gegeben, bei denen laut welt.de Alfons Schuhbeck EUR 5.000,- für die Domain(s) zahlen wollte und Sebastian Schuhbeck erklärt haben soll, auch für EUR 10.000,- gebe er die Domains nicht her, weil er an einem Verkauf nicht interessiert sei. Wie immer der Streit ausgeht, der Fall zeigt, dass, wer in den Ring geht, sich gut vorbereiten sollte: juristisch, aber auch im Hinblick auf die Wirkung in der Öffentlichkeit.
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TLDs - Neues von .rf, .hamburg und .tokyo
(Autor: RA Florian Hitzelberger, 08.12.2011) Berlin, Wien, Köln und jetzt auch Hamburg und Tokio - die Zahl der Städte, die sich um eine neue globale Top Level Domain bewerben wollen, explodiert wenige Wochen vor Öffnung des Bewerbungsfensters förmlich. Gut, dass zumindest Russland das Augenmerk auch auf internationale Domains lenkt - hier die Kurznews.
Sie denken am 11. November nur an Karneval? Das könnte sich ändern: wie das "Coordination Center for TLD RU" bekanntgegeben hat, können seit diesem Tag auch außerhalb Russlands ansässige Personen und Unternehmen vollständig internationalisierte Domain-Namen (IDN) unter dem - hier in lateinischen Buchstaben dargestellten - Kürzel .rf registrieren. Die kyrillischen Domains gelten bisher als große Erfolgsgeschichte: aktuell sind bereits über 900.000 Webadressen registriert, Tendenz ungebrochen steigend. Davon sind 68 Prozent delegiert und weisen tatsächlich abrufbare Inhalte auf. Vor allem bei Privatpersonen erfreuen sich .rf-Domains großer Beliebtheit: sie zeichnen für 70 Prozent aller Registrierungen verantwortlich, weitere 30 Prozent entfallen auf gewerbliche Angebote. Und ein Ende ist nicht abzusehen: wie ein führender Registrar meldet, wollen 90 Prozent seiner Kunden ihre IDN-Adresse verlängern, zumal sie 62 Prozent für einfacher und verständlicher halten als die bisher üblichen ASCII-Domains.
Die Freie und Hansestadt Hamburg hat angekündigt, im Rahmen eines Bieterverfahrens zur Vergabe des "Letters of Non-Objection" den geeigneten Bewerber für den Betrieb der neuen Top Level Domain .hamburg zu suchen. Wie es in der Auftragsbekanntmachung 2011/S 220-358179 heißt, führt die Stadt hierzu ein "strukturiertes Bieterverfahren" durch. Im ersten Teil werden Bewerber ausgewählt, die über die erforderliche Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Fachkunde verfügen. Nur die höchstens 5 besten Bewerber gelangen in den zweiten Teil, in dem sie zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden. Wie bei Städte-Domains üblich, wird sich Hamburg an den Bewerbungskosten und den Kosten des Registry-Betriebes nicht beteiligen. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge ist Mittwoch, der 7. Dezember 2011 um 12.00 Uhr. Weitere Auskünfte erteilt die Kanzlei Taylor Wessing in Hamburg.
Nicht nur in Hamburg, auch in der 9-Millionen-Einwohner Metropole Tokio hat man sich entschieden, künftig unter eigener Domain-Endung im Internet auftreten zu wollen. Einmal mehr sollen dabei die GMO Internet Group und ihr Registry Services Provider GMO Registry die Verwaltung von .tokyo übernehmen. In einer Presseerklärunggab GMO bekannt, sich in einer Ausschreibung gegenüber der Konkurrenz durchgesetzt zu haben. GMO hat mit der Vorbereitung der Bewerbungsunterlagen begonnen, und auch an der Marketingstrategie tüftelt man schon. An Arbeit wird es GMO ohnehin nicht mangeln: neben den geplanten Marken-TLDs .canon und .hitachi will sich GMO auch für die japanischen Regional-Endungen .okinawa und .ryukyu sowie die generische Top Level Domain .shop bewerben.
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Zensursula - Bundestag hebt Sperrgesetz auf
(Autor: RA Florian Hitzelberger, 07.12.2011) Der Bundestag hat nahezu einstimmig die Aufhebung des umstrittenen "Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen", besser bekannt als Zugangserschwerungsgesetz, beschlossen. Zur praktischen Anwendung kam das am 23. Februar 2010 in Kraft getretene Gesetz nie.
"Zensursula" - kaum eine andere Norm mit direktem Bezug zum Internet dürfte ähnlich mit einer Person verbunden sein wie das Zugangserschwerungsgesetz. Doch nicht nur die Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen, inzwischen Bundesministerin für Arbeit und Soziales, ist Geschichte, auch das von ihr initiierte Websperrengesetz samt Einrichtung von Sperrlisten mit vollqualifizierten Domain-Namen wird es nicht mehr lange geben: Am 01. Dezember 2011 beschloss der deutsche Bundestag mit den Stimmen aller Fraktionen bei zwei Gegenstimmen aus der Fraktion der CDU/CSU die Aufhebung des Gesetzes per Aufhebungsgesetz. Da es sich beim Zugangserschwerungsgesetz um kein zustimmungspflichtiges Gesetz handelt, kann der Bundesrat die Aufhebung nicht mehr verhindern.
Zur Begründung heißt es im Gesetzesentwurf der Bundesregierung, dass sich in jüngster Zeit Bemühungen, national und international eine schnellstmögliche Löschung der Inhalte zu erreichen, als erfolgreich erwiesen hätten. Sperrmaßnahmen seien so nicht erforderlich. Die Fraktion der SPD hob hervor, dass Netzsperren grundsätzlichen Bedenken begegneten; die Vereinbarung im Koalitionsvertrag, das in Kraft getretene Gesetz nicht anzuwenden, und der daraufhin ergangene Erlass des Bundesministeriums des Innern verstoße zudem gegen Artikel 20 Abs. 3 des Grundgesetzes. Die Fraktion der Linken warnte nochmals, dass bei Sperrungen das Problem eines "Overblockings" bestehe, also mehr Inhalte als eigentlich gewünscht dem Zugriff entzogen würden. Auch sei eine Ausdehnung der Sperrinfrastruktur auf andere Inhalte zu befürchten.
Von Seiten eco, der Verband der deutschen Internetwirtschaft eV, wurde die Aufhebung des Gesetzes ausdrücklich begrüßt. Das parlamentarische Verfahren habe sich lange hingezogen ? mit diesem Beschluss habe die Politik nun jedoch deutlich gemacht, dass allein das Löschen illegaler Inhalte der einzig richtige Weg sei, so Oliver Süme, eco-Vorstand für Recht, Regulierung und Politik. Kurz fasste sich der Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur (AK Zensur), der jahrelang gegen das Gesetz gekämpft und die öffentliche Diskussion mitgestaltet hat: "Wir danken allen Mitstreitern: It's done! Und wir bleiben weiter wachsam."
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rheingau.de - Zweckverband gibt vor OLG auf
(Autor: RA Daniel Dingeldey , 06.12.2011) Der Zweckverband aus dem Rheingau, der Ansprüche wegen der Domain rheingau.de stellte und von der Inhaberin der Domain verklagt worden war, nahm einen Tag vor der mündlichen Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Frankfurt/M die Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil zurück.
Im Domain-Newsletter #538 hatte Domainrecht.de über das Urteil des Landgericht Frankfurt am Main berichtet (Urteil vom 29.09.2010, Az. 2-06 O 167/10). Das Gericht hatte der negativen Feststellungsklage der Inhaberin der Domain rheingau.de gegen den Zweckverband von sieben Kommunen und Institutionen, der selbst den Domain-Namen zweckverband-rheingau.de betreibt, stattgegeben. Dieser Zweckverband hatte die Klägerin als Inhaberin der Domain rheingau.de abgemahnt, während die Domain selbst von der Unternehmung Klickrhein betrieben wird. Die Klägerin meinte, seit 1998 Inhaberin der Domain zu sein, und der Anspruch der Beklagten könne sich nur gegen die Betreiberin des Angebots, die Klickrhein richten. Die Beklagte erhob hierauf Widerklage gegen die Klägerin und Drittwiderklage gegen Klickrhein. Sie verlangt (unter anderem) die Freigabe der Domain rheingau.de, weil die Klägerin die Domain erst 2007 registriert habe und ihre Namensrechte verletze.
Das Landgericht Frankfurt/M bestätigte den Antrag der Klägerin und wies Wider- und Drittwiderklage ab. Das Landgericht ging davon aus, dass der Beklagten weder aus eigenem noch aus fremden Recht bessere Namensrechte an der Domain rheingau.de zustünden. Grundsätzlich könne sie als juristische Person Namensschutz erlangen, aber der Begriff Rheingau stehe ihr nicht zu, da dieser als geographische, beschreibende Bezeichnung auf eine Landschaft hinweise. Der Rheingau sei keine eigenständige Gebietskörperschaft. Die Beklagte selbst ist keine Gebietskörperschaft, sondern ein Zweckverband. Rheingau selbst ist lediglich die beschreibende Bezeichnung eines geographischen Raumes, einer Region, aber nicht einer Körperschaft. Auch dass der Rheingau-Taunus-Kreis zur Zweckgemeinschaft Rheingau zählt, der als Körperschaft Namensträger sein kann, sichert nicht das Namensrecht an Rheingau, weil die Körperschaft allein Träger des vollständigen Namens Rheingau-Taunus-Kreis und nicht Teil desselben ist.
Wie der wiesbadener-kurier.de nun mitteilt, teilte der Wallufer Bürgermeister Manfred Kohl mit, der Vorstand des Zweckverbandes habe einstimmig beschlossen, den Streit um die Rechte an der Domain rheingau.de zu beenden, um unnötige Kosten zu vermeiden; zudem sei auch der Dispute-Eintrag bei der DENIC zurückgenommen worden. Dem ging freilich der Hinweis des Oberlandesgerichts voraus, dass für den Antrag keine Aussicht auf Erfolg bestehe. Damit gilt, was wir schon früher berichtet haben: Die Entscheidung des LG Frankfurt/M zeigt eine kleine Facette in der Rechtsprechung über Regionen, Gebietskörperschaften und Namensrecht. Während das Urteil schlaubetal.de vom Brandenburgischen Oberlandesgericht (Urteil vom 12.06.2007, Az.: 6 U 123/06) sicher stellte, dass, soweit ein Namen als geographische Bezeichnung genutzt wird und nicht als Name, keine namensrechtlichen Unterlassungsansprüche bestünden, weist das LG Frankfurt/M schon an der Frage, ob überhaupt ein Namensrecht seitens des Anspruchstellers besteht, die (Wider)Klage zurück.
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Umfrage - eco bereitet Domain-Atlas 2012 vor
(Autor: RA Florian Hitzelberger, 05.12.2011) Eco, der Verband der deutschen Internetwirtschaft eV, arbeitet an der Neuauflage des Registrar-Atlas und bittet alle Unternehmen, die ihren Kunden Leistungen rund um Domain-Namen anbieten, um rege Mithilfe. Im Gegenzug winkt den Teilnehmern ein iPad.
Erstmals im Jahr 2011 aufgelegt, ist der von eco in Zusammenarbeit mit der .com- und .net-Registry VeriSign erstellte Registrar-Atlas einzigartig in Deutschland. Er bietet einen verlässlichen Überblick über die Registrar-Szene und förderte zum Beispiel in der Erstauflage nach Auswertung von 203 befragten Unternehmen zu Tage, dass das Domain-Geschäft hierzulande zu 94 Prozent deutsche Unternehmen betreiben, wobei hiervon wiederum 61 Prozent auch im Ausland tätig sind. Dabei handelt es sich bei Domain-Anbietern überwiegend um kleine Unternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitern (59 Prozent) bei bis zu 10.000 verwalteten Domain-Namen.
Um diesen Überblick aktuell zu halten, bittet eco nun erneut um Teilnahme an einer Umfrage. Wenn Sie mit Domains handeln, Internetadressen für Ihre Kunden registrieren oder in aller Regel eine Menge anderer Leistungen im Portfolio haben, sind Sie aufgerufen, mitzumachen, selbst wenn Sie dies nur in geringem Umfang oder als Zusatzgeschäft tun. Mit dem Registrar-Atlas für 2012 will eco die Entwicklungen im Markt zum Vorjahr vergleichen und bewerten, ob sich die Prognosen der Marktteilnehmer verwirklicht haben; außerdem soll diesmal ein Ländervergleich für die Märkte in Deutschland, Österreich, der Schweiz und den Niederlanden angestellt werden. Daneben will eco herausfinden, wie Unternehmen der Domain-Branche aufgestellt sind, welche Domains angeboten werden, welches die Trends und Treiber sind und wie sich die neuen Top Level Domains auf den Markt auswirken. Die Umfrage ist bis zum 15. Januar 2012 geöffnet. Unter allen Teilnehmern verlost eco zwei iPads; die Teilnahme ist darüber hinaus auch anonym möglich.
Da der Registrar-Atlas bereits in seiner ersten Auflage neben den eingangs kurz erwähnten Informationen zahlreiche weitere Daten und Anregungen bietet, die nicht nur für Domain-Registrare, sondern auch für deren Kunden von Interesse sind, liegt die rege Teilnahme im allgemeinen Interesse. Das Beantworten der Fragen dauert nicht länger als 10 Minuten.
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BGH - Vorschaubilder bei Google rechtmäßig
(Autor: RA Daniel Dingeldey , 28.10.2011) Der Bundesgerichtshofs durfte sich ein weiteres Mal mit möglichen Urheberrechtsverletzungen durch die Wiedergabe von Vorschaubildern im Ergebnis der Google-Suche beschäftigen. Auch beim zweiten Anlauf lehnte das Gericht indes eine Haftung des Suchmaschinenbetreibers ab (Urteil vom 19.10.2011, Az.: I ZR 140/10).
Kläger ist ein Fotograf, der im Rahmen einer Suchanfrage die Abbildungen eines von ihm gefertigten Lichtbildes als Vorschaubild entdeckte. Google verwies auf zwei Internetseiten als Fundort. Der Fotograf meinte, er habe den Betreibern der Seiten keine Nutzungsrechte an der Fotografie eingeräumt. Allerdings nahm er nicht diese, sondern Google wegen Urheberrechtsverletzung unter anderem auf Unterlassung in Anspruch. Zunächst wandte er sich erfolgreich an das Landgericht Hamburg (Urteil vom 26. September 2008 - 308 O 248/07). Die Berufungsinstanz, das Oberlandesgericht Hamburg, wies die Klage ab (Urteil vom 23. Juni 2010 - 5 U 220/08). Schließlich wandte sich der Kläger an den Bundesgerichtshof.
Der BGH wies die Revision des Klägers zurück: der Suchmaschinenbetreiber konnte und durfte davon ausgehen, dass der Kläger in die Wiedergabe der Bilder als Vorschaubilder eingewilligt hat. Maßgebend sei laut BGH, "dass der Kläger einem Dritten das Recht eingeräumt hatte, das Lichtbild ins Internet zu stellen, und zwar auf eine Seite, die keine Schutzvorkehrungen hinsichtlich etwaiger Urheberrechte des Klägers aufwies." Suchmaschinenbetreiber dürfen das dahin verstehen, dass sich eine solche Einwilligung auch auf die Anzeige von solchen Abbildungen in der Vorschau erstreckt, die ohne Zustimmung des Urhebers ins Internet eingestellt worden sind. Der Hintergrund dafür liegt in der blinden Technik der Suchmaschinenbetreiber, die nicht erkennen kann, ob ein aufgefundenes Bild vom Berechtigten oder Nichtberechtigten ins Internet eingestellt wurde. Nicht von Belang sei es, dass der Kläger den beiden Betreibern der Internetseiten, auf die die Vorschaubilder verwiesen, keine Nutzungsrechte eingeräumt habe.
Der BGH verwies auch auf seine frühere Entscheidung vom April vergangenen Jahres. Sie unterscheidet sich insoweit, als die Urheberin ihr Werk selbst online gestellt hatte. Der BGH meinte seinerzeit, die öffentliche Wiedergabe der Bilder (§ 19 UrhG) im Google-Suchergebnis sei nicht rechtswidrig, denn die Künstlerin habe von der technischen Möglichkeit nicht Gebrauch gemacht, die Datensammelprogramme (Webcrawler) von Google daran zu hindern, ihre Homepage zu durchsuchen und die gesammelten Daten in Suchergebnissen darzustellen. Damit gebe die Urheberin durch schlüssiges Verhalten ihre Einwilligung in eine Wiedergabe von Vorschaubildern der Abbildung. Der darin liegende Eingriff in das Recht auf öffentliche Zugänglichmachung des Werkes (§ 19a UrhG) sei dann nicht rechtswidrig (Urteil vom 29.04.2010, Az.: I ZR 69/08).
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Websperren - ICANN-Chef Crocker erhebt Protest
(Autor: RA Florian Hitzelberger, 27.10.2011) Der Widerstand gegen die Pläne des US-Senats zur Errichtung von Domain-Sperren formiert sich: eine Gruppe von DNS-Pionieren um den ICANN-Aufsichtsrat Stephen Crocker warnt eindringlich vor Netzfiltern zum Schutz von Kennzeichenrechten.
"Preventing Real Online Threats to Economic Creativity and Theft of Intellectual Property" - mit diesem als "PROTECT IP" bekannt gewordenen und erstmals im November 2010 noch unter der Bezeichnung "Combating Online Infringement and Counterfeits Act" (COICA) eingebrachten Gesetzesentwurf will der US-Senat die rechtliche Grundlage dafür schaffen, nicht nur gegen einheimische wie ausländische Domain-Inhaber vorgehen zu können, sondern auch Internet-Provider oder die Betreiber von Suchmaschinen dazu zu verpflichten, den Zugang zu rechtsverletzenden Inhalten zu unterbinden. Unmittelbar nach Bekanntwerden dieser Pläne hagelte es Kritik: so sei der im Gesetz in Bezug genommene Begriff einer "Internet site dedicated to infringing activities" viel zu weit und unklar, um etwaige Maßnahmen einzugrenzen. Des weiteren weise das Gesetz eine bedenkliche Lücke auf, wenn es für Maßnahmen gegen einen Domain-Namen bereits genügt, dass der Inhaber keinen Sitz innerhalb der USA hat.
Mit technischen Argumenten untermauert wurde diese Kritik nun von einer Gruppe von DNS-Pionieren wie Stephen Crocker, Dan Kaminsky, Danny Mcpherson und Paul Vixie. In einem offenen Brief an den Rechtsausschuss des US-Abgeordnetenhauses brachten sie drei Kernargumente vor: aus ihrer technischen Sicht, die sie in einem "white paper" zusammengefasst haben, seien die Sperren schon praktisch nicht durchführbar; sie seien insbesondere inkompatibel mit dem Sicherheitsprotokoll DNSSEC, in das sowohl die US-Regierung als auch die US-Wirtschaft erheblich Geld investiert habe, um mehr Sicherheit zu gewinnen. Darüber hinaus seien sie ineffektiv, da kein Anwender zu einer Nutzung bestimmter DNS-Server gezwungen werden könne, und (wenn auch risikoreiche) Off-Shore-Server bereits zur Verfügung stünden, um den Verkehr für die Nutzer umzuleiten. Vor allem aber brächte das Gesetz unerwünschte und gefährliche Nebenwirkungen für die Internetinfrastruktur mit sich, da jedes Filtern dazu führe, dass ein DNS-Server eine falsche Angabe liefere; sicheres DNS bedeute jedoch gerade, dass eine Datenquelle verifiziert werden könne. Auch wenn das Ziel, die Rechte von Inhabern geistigen Eigentums, respektiert werde - das Gesetz führe zu nichts Gutem, sondern bringe nur viel Schaden.
Der demokratische Senator Patrick Leahy, einer der Initiatoren des "PROTECT IP", zeigte sich öffentlich bisher wenig beeindruckt, zumal sich auch der republikanische Senator Lamar Smith nicht distanziert hat. Ob sie sich über die Kritik hinwegsetzen oder ihr Rechnung tragen, bleibt daher abzuwarten.
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TLDs - Neues von .cz, .na und .immobilie
(Autor: RA Florian Hitzelberger, 26.10.2011) Je kürzer die Domain, desto besser? Unsinn, meint eine Firma aus der Nähe von Hamburg: nach .versicherung will nun auch mit .immobilie eine Lang-Domain den Namensraum erobern. Als heiße Luft entpuppt sich dagegen der Versuch eines Neustarts für das namibische Kürzel .na, während .cz an der Sicherheit arbeitet - hier die Kurznews.
CZ.NIC, Registry für die tschechische Länderendung .cz, hat seine Vergabebedingungen überarbeitet. Die wohl wichtigste Änderung betrifft die Verlängerung der Schutzphase vor Löschung einer Domain; sie beträgt künftig 60 Tage und verschafft dem Domain-Inhaber damit zusätzliche Luft, sollte seine Adresse in den Löschkreislauf geraten, denn bisher wurden Domains automatisch 45 Tage nach Ende des Zeitraums, für den sie bezahlt wurden, gelöscht. Weitere Änderungen betreffen die Registrare und ihren Umgang mit den Daten der Domain-Inhaber, die besser geschützt sein sollen. Die Entwicklungen bei .cz, mit aktuell rund 850.000 vergebenen Domains eine der wachstumsstärksten Endungen in Europa, sollten auch Personen mit Sitz außerhalb der Tschechischen Republik verfolgen, denn die Voraussetzungen für eine Registrierung sind günstig: Domains mit der Endung .cz können von jedermann zu jedem beliebigen (legalen) Zweck registriert werden; es gibt keine Vergabebeschränkungen.
Erst vor zwei Wochen hatten wir gefragt, ob Namibia seine Top Level Domain .na zu echtem Leben erwecken will oder alles nur ein großer Bluff ist. Inzwischen liegt die Antwort vor, und sie wird die Länderdomain-Anhänger enttäuschen: die Ankündigungen einer Organisation namens Groot Group Ltd. waren offenbar nur heiße Luft. Darauf deutet zumindest die Abschaltung der Kampagnen-Domain dotna.info hin, die anstatt von Hintergrundinformationen aktuell lediglich den schnöden Hinweis enthält, dass die über den US-Registrar GoDaddy angemeldete Internetadresse auf eine Platzhalterseite umgeleitet werde und sich der Inhaber bei GoDaddy melden solle. Wer die Umleitung veranlasst hat und ob gar die aktuelle Registry Namibian Network Information Centre oder der angebliche Investor Straat Investment im Hintergrund gewirkt hat, ist öffentlich nicht bekannt. Kaum zweifelhaft ist, dass die Groot Group Ltd. den redlichen Bemühungen anderer afrikanischer Länderdomain-Verwalter einen Bärendienst erwiesen hat.
"Einzigartige Vorteile" und "beste Platzierung in Suchmaschinen" verspricht die in Bendestorf bei Hamburg ansässige dotimmobilie GmbH, wo auch die dotreise GmbH und die dotversicherung GmbH ihren Sitz haben, mit der Einführung der neuen globalen Top Level Domain .immobilie. Der noch jungfräuliche Namensraum .immobilie verspricht nach Meinung der Macher mit Domains wie berlin.immobilie oder buero-muenchen.immobilie eine Adresse, die deutlich besser zur Neukundenakquise geeignet sei als Domains mit Firmierungen. Im Gegenzug werde der Preis je Domain bei rund EUR 100,- bis 150,- jährlich liegen, was für den Domain-Inhaber aber ein großer Vorteil ist, denn sowohl Suchmaschinen als auch Verbraucher wissen dann, dass "das Angebot von einem professionellen Anbieter stammt, der klar identifiziert und als Branchenmitglied validiert wurde und sogenanntes Linkfarming zur (verbotenen) Suchmaschinenmanipulation damit faktisch ausgeschlossen ist." Bei all dem bleibt die Domain zugangsbeschränkt und steht grundsätzlich nur Unternehmen mit direktem Bezug zur Immobilienbranche offen. Registrierungsberechtigte Unternehmen können bereits ab November ihre Wunsch-Domains vorreservieren.
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.hiv - Initiative startet Crowdfunding
(Autor: RA Daniel Dingeldey , 25.10.2011) Die Initiative zur neuen Domain-Endung .hiv geht den Weg über Crowdfunding, um die Finanzierung für die Bewerbung bei ICANN auf die Beine zu stellen. Anlässlich der newdomains.org-Konferenz in München Ende September 2011 konnten wir mit zwei Mitgründern der Initiative sprechen.
Wir sprachen mit Carolin Silbernagl und Tobias Mölder, beide Gründungsmitglieder der Initiative dotHIV. Wie sich im Gespräch herausstellt, beruht die Initiative zu dotHIV, die als gemeinnütziger Verein gegründet wurde, auf einer Idee, die anlässlich einer Kampagne der Michael-Stich-Stiftung entstanden ist. Bei der Vorbereitung einer Awareness-Aktion wurde dem Kreativteam klar, dass junge Menschen über Plakate nicht mehr so gut erreichbar sind. Unabhängig vom ICANN-Projekt der Einführung neuer Top Level Domains, kam der Gedanke an eine eigenständige Domain-Endung .HIV auf. Ziel ist es, über dotHIV Gelder für den Kampf gegen HIV zu sammeln und zu verteilen. Zugleich will man jüngere Generationen, unter denen das Thema nicht präsent ist, über HIV und Aids informieren und der Stigmatisierung von Betroffenen entgegenwirken. Für die Bewerbung um die Endung hat dotHIV die Fachleute von Dotzone beigezogen; ein technischer Dienstleister für den Betrieb der Endung steht ebenfalls schon fest. Doch steht drei Monate vor Eröffnung des Bewerbungsfensters im Januar 2012 die Finanzierung noch nicht ganz.
Die Anforderungen, die ICANN an Bewerber stellt, sind hoch. Einerseits müssen die Bewerbungsgebühren in Höhe von US$ 185.000,- entrichtet werden, andererseits muss auch die Finanzierung für die Folgejahren stehen. Nun hat sich die Initiative dotHIV dazu entschlossen, die Finanzierung für die Bewerbung um die Endung .HIV im Wege des Crowdfunding zu ergänzen. Zielbetrag für die Vervollständigung der Finanzen für den sicheren Start der Endung sind US$ 150.000,-. Wer beim Start der Endung helfen will, hat die Wahl zwischen Unterstützungsleistungen in unterschiedlicher Höhe: von US$ 10,- über US$ 50,- und US$ 150,- bis hin zu US$ 500,- und US$ 1.000,-. Dabei gibt es jeweils unterschiedliche Anreize: ab US$ 150,- erhält man zugleich die Zusage für eine dotHIV-Domain; wer eine der höheren Unterstützungszusagen verspricht, bekommt auch ein kleines Gemälde mit einem der sehenswerten HIV-Männchen von Marita Locmele dazu.
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nTLDs - 60 neue Endungen aus dem Mittleren Osten?
(Autor: RA Florian Hitzelberger, 24.10.2011) DotBrand Solutions MENA, ein Joint Venture zwischen der in London ansässigen Registry CentralNic und einem Konsortium von Geschäftsleuten aus dem Mittleren Osten, hat bekanntgegeben, mit etwa 60 Unternehmen in Gesprächen über die Einführung einer eigenen Domain-Endung zu stehen. Die tatsächliche Zahl aller weltweiten Interessenten bleibt hingegen pure Spekulation.
Wer bewirbt sich um welche neue eigene Domain-Endung? Verbindliche Antworten auf diese Frage sind frühestens für April 2012 zu erwarten, wenn das Zeitfenster für die erste Bewerbungsrunde schliesst und die Internet-Verwaltung ICANN die Namen aller Interessenten bekannt gibt. Doch vereinzelt wagen sich vor allem Registry-Berater aus der Deckung und berichten über ihre Einblicke. So gab DotBrand Solutions MENA vergangene Woche bekannt, aktuell in Verhandlungen mit etwa 60 Unternehmen aus Saudi-Arabien, Kuwait, Bahrain und den Vereinigten Arabischen Emiraten über eine eigene Top Level Domain zu stehen. "Seit dem Start des Unternehmens haben wir viel Interesse von Unternehmen, einigen Regierungen und auch von prominenten Familien erfahren, die ihren Namen schützen und ihr Erbe bewahren wollen", so MENA-Mitglied Nabil Alyousuf. Nach seinen Angaben fehle es den Leuten oft an Bewusstsein für das Thema nTLDs, da es die Medien bisher nicht aufgegriffen hätten; gehe man aber aktiv auf sie zu, zeigten sie rasch reges Interesse. Insbesondere der Markt der internationalisierten Top Level Domains, also der Domain-Endung beispielsweise in arabischer oder kyrillischer Schrift, gilt für diesen Markt als interessant, ohne jedoch dass die Zahl der echten Bewerber bekannt ist.
Erschwert wird die Einschätzung der Zahl der Bewerber dadurch, dass viele Initiativen zwar zunächst ihre Pläne öffentlich ankündigten, zwischenzeitlich aber kaum noch aktiv sind. Dies gilt beispielsweise für .bud, .car, .indigi oder .peace, deren Webseiten seit einiger Zeit verwaist sind. Als bestätigt gelten aktuell dagegen Bewerbungen um folgende Domain-Endungen: .africa, .afrique, .aigo, .almaghrib, .alordon, .alsaudiah, .app, .artist, .bank, .bay, .bayern, .bcn, .berlin, .bharat, .bike, .board, .bog, .boston, .bourgogne, .bzh, .california, .canon, .chicago, .china, .cymru, .dallas, .deloitte, .dental, .eco, .ego, .egypt, .emarat, .eus, .fantasytlds, .florida, .food, .free, .game, .games, .gay, .gent, .gmbh, .green, .hamburg, .hongkong, .hiv, .hotel, .innovate, .iran, .jewelers, .kids, .korea, .lac, .lankailangai, .love, .masr, .miami, .motorola, .mumbai, .music, .news, .oman, .palestine, .post, .qatar, .que, .reise, .restaurant, .sco, .scot, .seattle, .secure, .seoul, .syd, .syria, .taiwan, .taxi, .thailand, .tree, .tunisia, .usa, .vegas, .versicherung und .via. Einen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt die Liste nicht. Ob sie letztlich aber genügend Zeit und Geld für eine Bewerbung aufbringen, vermag niemand vorherzusagen. Branchen-Experten wie der Rechtsanwalt David Taylor gehen ohnehin davon aus, dass letztlich über 50 Prozent aller Anmeldungen von den Markeninhabern stammen - also jener Gruppe, die sich öffentlich bisher am schweigsamsten gibt.
ICANN-CEO Rod Beckstrom wird unterdessen nicht müde, auf die Chancen, aber auch die Risiken des nTLD-Programms hinzuweisen. Anlässlich der Technologie-Konferenz Gitex in Dubai betonte er die historische Komponente, die es erstmals in der Geschichte des Domain Name Systems erlaube, nicht nur Firmen- und Städtenamen oder Marken, sondern jeden beliebigen Begriff in unzähligen Sprachen als Domain-Endung anzumelden. Wie innovativ und zahlreich sich die Bewerber dabei letztlich zeigen, vermochte dagegen auch Beckstrom nicht zu beantworten.
Listen mit Links zu bekannten Bewerbern finden Sie unter newdomains.org und dot-next.com.
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Providervergleiche
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Webhoster Vergleich
Auf Webhoster-Vergleich.org werden regelmäßig Webhosting Provider und deren Leistung und Preise verglichen. Im aktuellen Vergleich vom Oktober 2011 wurden 10 deutsche und internationale Webhoster Pakete aus dem mittleren Preissegment bis maximal 10 Euro pro Monat verglichen. Entscheidende Kriterien beim Test waren die Größe des Webspace, der erlaubte Trafficumfang, sowie die Anzahl der erlaubten Domains pro Account.
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Rechtsfragen
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Recht des Online Handels - Busekist Winter & Partner
Die Düsseldorfer Rechtsanwaltskanzlei Busekist Winter & Partner deckt mit ihren Fachanwälten den Beratungsbedarf von Onlinehändlern. Die Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz beraten bei Fragen es Urheberrechts, Abmahnungen oder Markenrechten. Fachanwälte für Handelsrecht sind bei der Gestaltung von AGB oder bei Vertragsstreitigkeiten behilflich. Fachanwalt für Transportrecht steht Rede und Antwort, wenn die bestellte Ware nicht wunschgemäß geliefert wird oder der Frachtpreis nicht stimmt. Wenn der Kunde nicht zahlt, ist seriöses Inkasso gewährleistet. Somit ist Busekist Winter & Partner Ansprechpartner des Online Handels
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Rechtsfragen und Marken
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Markenrecherche mit markenhit.de
www.markenhit.de bietet eine kostenfreie Online-Markenrecherche für jedermann. Mit der Markensuchmaschine von markenhit können Recherchen nach bereits eingetragenen Marken durchgeführt werden. Über 1,7 Mio Marken, aus dem Bestand des Deutschen Marken und Patentamt, wurden an markenhit übergeben und regelmäßig aktualisiert. Neben der Markenrecherche ist ein Markenanmeldung und Markenberatung durch einen Anwalt buchbar.
markenhit ist ein Gemeinschaftsprojekt der IT-Recht Kanzlei München und dem Händlerbund, größtem Onlinehandelsverband Europas. Weitere Informationen unter www.markenhit.de
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Sonstiges
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Founder.de
founder.de erstellt als Geschäftsbereich der Pott Holding GmbH (digitale) Informationsprodukte zum den Themengebieten Unternehmensgründung im Online-Bereich und Geld verdienen im Internet. Wir richten uns sowohl an potenzielle Gründer (im Nebenberuf) als auch an schon bestehende kleine und mittlere Unternehmen, die den Aufbau eines eigenen Online-Businesses planen und solche, die ihren Online-Auftritt optimieren wollen.
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Suchmaschinenoptimierung
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SEO und Online Marketing Agentur
Professionelle Suchmaschinenoptimierung und erfolgreiches Online-Marketing in Dortmund. Der Schwerpunkt der inhabergeführten SEO Agentur aus Dortmund liegt in der Suchmaschinenoptimierung. Agentur-Inhaber Benjamin Wichert ist seit 2007 in der Branche tätig und betreibt erfolgreich eine Firma für professionellen Linkaufbau. Er ist unter anderem Dozent für Suchmaschinenoptimierung bei privaten Weiterbildungsinstituten. Die Suchmaschinenoptimierungs-Agentur arbeitet vornehmlich für erfolgreiche kleine und mittelständische Unternehmen aller Branchen und sichert seinen Kunden Top-Rankings der wichtigsten Suchdienste wie Google und Co. Eine Vielzahl an Internet-Marketing-Instrumenten, wie dem Suchmaschinenmarketing, der Suchmaschinenoptimierung, der Suchmaschinenwerbung, dem Social Media Marketing und der Online PR, bieten den Kunden in der Kooperation individuelle Wege im Onlinemarketing. Xiega entwickelt und realisiert erfolgreiche Konzeptionen für steigende Besucherzahlen, mit dem klaren Ergebnis der Umsatzsteigerung. Der direkte Draht zu den Kunden ist der SEO-Agentur besonders wichtig. Transparenz ist die Basis jeder erfolgreichen Zusammenarbeit.
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Webdesign
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web2use - Websites & Webdesign
Professionelle Erstellung von Websites für Unternehmen, Verein oder Hobby. Kostenlose Aktualisierung und Betreuung für 1 Jahr. Optional: Domainregistrierung und Gratiswebspace. Günstige Mietvariante möglich.
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Webhosting
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Webmaster-Ressourcen
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